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ZNER 2017, 267
BGH 
2. Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks (Urteil vom 07.04.2017, V ZR 52/16)

Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.

BGH, ZNER 2017, 267-269 (Urteil vom 07.04.2017, V ZR 52/16)

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