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ZNER 2011, 431
BGH 
2. Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte nur durch periodenübergreifende Saldierung (Beschluss vom 30.03.2011, KZR 69/10)

§ 23a Abs. 5 Satz 1 EnWG schließt den Anwendungsbereich der kostenbasierten Entgeltregulierung in der Beziehung zwischen Netzbetreibern und Netznutzern eine Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte aus (Bestätigung der Rechtsprechung im Beschluss vom 14.08.2008, ZNER 2008, 217 – Vattenfall).

BGH, ZNER 2011, 431 (Beschluss vom 30.03.2011, KZR 69/10)

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