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ZNER 2011, 351
VGH Kassel 
19. Regionalplan Nordhessen unwirksam (Urteil vom 17.03.2011, 4 C 883/10.N)

1) Die in einem Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung (hier: die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung) sind Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und können vom Zieladressaten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssatzform vorgibt.

VGH Kassel, ZNER 2011, 351-355 (Urteil vom 17.03.2011, 4 C 883/10.N)

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