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ZNER 2013, 331
OLG Düsseldorf 
19. Erneuerbare Energien: Erstattung der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens durch den Planer und Betreiber einer Windenergieanlage im laufenden Rechtsstreit (Beschluss vom 15.05.2013, VI-2 W Kart 4/12)

Ein Planer und Betreiber von Windenergieanlagen muss keine Sach- und Fachkenntnisse wie ein zum Anschluss von Windenergieanlagen verpflichteter Stromverteilnetzbetreiber vorhalten, sondern darf sich, wenn in einem Rechtsstreit schwierigste elektrotechnische Fragen des Netzanschlusses zu beurteilen sind, aus Gründen der Waffen- und Chancengleichheit der Hilfe eines privaten Sachverständigen bedienen und kann folglich auch dessen Kosten im Falle des Obsiegens vom unterliegenden Stromverteilnetzbetreiber erstattet verlangen.…

OLG Düsseldorf, ZNER 2013, 331 (Beschluss vom 15.05.2013, VI-2 W Kart 4/12)

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