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ZNER 2012, 520
LG Münster 
17. Zum gesetzlichen Netzverknüpfungspunkt nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 sowie zum Einwand der Unwirtschaftlichkeit nach § 5 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 3 EEG 2009 (Urteil vom 19.12.2011, 02 O 634/09)

Der Anspruch auf Netzanschluss nach § 5 Abs. 1 EEG 2009 setzt eine hinreichende Konkretisierung des Projekts ebenso voraus wie berechtigte Zweifel des Anschlusspetenten, dass die EEG-Anlage an den gesetzlichen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden.

LG Münster, ZNER 2012, 520-522 (Urteil vom 19.12.2011, 02 O 634/09)

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