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ZNER 2011, 83
OLG München 
17. Offensichtliche Regelungslücke in § 11 II 1 Nr. 13 ARegV a.F., wenn dort Netzanschlusskostenbeiträge nicht genannt sind (Beschluss vom 25.11.2010, Kart 17/09)

Auch wenn der Wortlaut von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV a.F. nur Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2 GasNEV und nicht auch Erlöse aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GasNEV) nennt, sind letztere entsprechend § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 ARegV a.F. wie Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile einzustufen. …

OLG München, ZNER 2011, 83-84 (Beschluss vom 25.11.2010, Kart 17/09)

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