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ZNER 2014, 496
OVG Münster 
17. WEA und Richtfunkstrecke, Windfarm, UVP-Vorprüfung (Beschluss vom 27.08.2014, 8 B 550/14)

Es widerspricht nicht offensichtlich dem Unionsrecht, wenn Vorhaben, die bereits vor der Umsetzung der Richtlinie 97/11/EG in nationales Recht vorhanden waren, nach deren Umsetzung nicht bei den maßgeblichen Größen- und Schwellenwerten für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden.

OVG Münster, ZNER 2014, 496-499 (Beschluss vom 27.08.2014, 8 B 550/14)

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