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ZNER 2017, 75
VGH München 
16. Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbands gegen Windkraftanlage (Beschluss vom 29.12.2016, 22 CS 16.2162)

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) dient der Umsetzung von Art. 9 Abs. 2 der Aarhus-Konvention (AK) und der dazu ergangenen europäischen Richtlinien. Bestimmungen dieses Gesetzes können daher nicht analog auf Fälle angewendet werden, die nicht Art. 9 Abs. 2 AK, sondern Art. 9 Abs. 3 AK unterfallen.

VGH München, ZNER 2017, 75-80 (Beschluss vom 29.12.2016, 22 CS 16.2162)

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