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ZNER 2012, 432
VGH Kassel 
15. Zum Umfang des Rügerechts von Umweltverbänden im Rahmen von regionalplanerischen Entscheidungen (Beschluss vom 14.05.2012, 9 B 1918/11)

Sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die UVP-Pflicht mit Hilfe einer Projektzersplitterung umgangen werden soll, ist das Hinzutreten von neu genehmigten Windenergieanlagen zu einer bestehenden Windfarm dann nicht als europarechtlich UVP-pflichtig zu beanstanden, wenn die Altanlagen Bestandsschutz nach § 3 b Abs. 3 Satz 3 UVPG genießen. Dies gilt auch, wenn der für die UVP-Pflicht maßgebliche Schwellenwert damit insgesamt weit überschritten wird und infolge des Lückenschlusses mit anderen Standorten eine Windfarm mit insgesamt 40 Anlagen entsteht.…

VGH Kassel, ZNER 2012, 432-436 (Beschluss vom 14.05.2012, 9 B 1918/11)

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