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ZNER 2016, 434
OVG Koblenz 
15. „Windhundprinzip“ bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (Urteil vom 03.08.2016, 8 A 10377.16)

§ 85 LBauO ist für nachträgliche Anordnungen gegenüber immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen anwendbar, sofern damit die Erfüllung baurechtlicher — und nicht bloß immissionsschutzrechtlicher — Pflichten verfolgt wird.

OVG Koblenz, ZNER 2016, 434 (Urteil vom 03.08.2016, 8 A 10377.16)

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