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ZNER 2021, 675
OVG Nordrhein-Westfalen 
§ 15 Abs. 3 S. 3 BauGB: Keine erneute Fristauslösung bei marginaler Vorhabenänderung ([unbekannt] vom 05.10.2021, 7 B 530/21.AK)

Ob Änderungen eines Vorhabens, von dem die Gemeinde bereits im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 BauGB förmlich Kenntnis erhalten hat, dazu führen, dass die Frist des § 15 Abs. 3 Satz 3 BauGB erneut zu laufen beginnt, beurteilt sich danach, ob die Frage der planungsrechtlichen Beurteilung neu aufgeworfen wird und deshalb der Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer Planungshoheit aus Art.…

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2021, 675 ([unbekannt] vom 05.10.2021, 7 B 530/21.AK)

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