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ZNER 2015, 72
OVG Lüneburg 
14. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; hier: Störung einer Flugsicherungseinrichtung durch WindkraftanlagenBeschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes (Beschluss vom 22.01.2015, 12 ME 39/14)

Da die Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG, dass eine Flugsicherungseinrichtung durch die Errichtung bestimmter Bauwerke (hier Windenergieanlagen) gestört werden kann, verbindlich und unmittelbar auch von der Immissionsschutzbehörde zu beachten ist (dazu bereits Urt. d. Sen. v. 3.12.2014 – 12 LC 30/12 –), ist eine diese Bindungswirkung missachtende, …

OVG Lüneburg, ZNER 2015, 72 (Beschluss vom 22.01.2015, 12 ME 39/14)

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