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ZNER 2011, 79
OLG Düsseldorf 
14. Auch für nur kaufmännisch-bilanziell bezogenen Strom sind Netzentgelte zu zahlen (Beschluss vom 08.12.2010, VI-3 Kart 18/10 (V))

Speist der Anlagenbetreiber den von ihm erzeugten EEG-Strom gemäß § 8 Abs. 2 EEG 2009 (= § 4 Abs. 5 EEG 2004) mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung ein, hat dies zwangsläufig eine entsprechende Entnahme zur Folge, so dass er insoweit netzentgeltpflichtig i.S.d. § 17 StromNEV ist.

OLG Düsseldorf, ZNER 2011, 79-81 (Beschluss vom 08.12.2010, VI-3 Kart 18/10 (V))

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