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ZNER 2012, 294
OVG Nordrhein-Westfalen 
13. Kein Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk (Datteln) (Urteil vom 14.03.2012, 8 D 47/11 AK)

Die Verzichtserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 1 der 13. BImSchV kann nach § 130 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BGB analog nicht widerrufen werden. Die Betreiberin kann sich auch nicht auf den Nichteintritt einer Bedingung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2012, 294-297 (Urteil vom 14.03.2012, 8 D 47/11 AK)

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