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ZNER 2017, 284
OLG Düsseldorf 
12. Rechte und Pflichten des Energieversorgers bei drohendem Kapazitätsmangel an einem Anschlusspunkt oder im Übertragungsnetz [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 15.03.2017, VI-3 Kart 181/15 (V))

§ 17 Abs. 1 EnWG regelt nicht nur den Anspruch auf die originäre Herstellung einer physikalischen Verknüpfung zum Energieversorgungsnetz, sondern auch den Anspruch auf Bereitstellung einer gewünschten – hier höheren – Netzanschlusskapazität.

OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 284 (Beschluss vom 15.03.2017, VI-3 Kart 181/15 (V))

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