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ZNER 2014, 490
OLG Naumburg 
12. Im Weiterbezug von Energie durch einen Mieter liegt keine Fortsetzung des Liefervertrags mit dem Hauseigentümer [nur Leitsätze] (Urteil vom 30.04.2014, 2 U 126/13)

Kündigt der Grundstückeigentümer den zwischen ihm und dem Versorger geschlossenen Gasliefervertrag für einen Wohnungsanschluss, so ist der Weiterbezug von Gas durch den Mieter nicht als eine auf die Fortsetzung des ursprünglichen Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung des Grundstückeigentümers zu bewerten.

OLG Naumburg, ZNER 2014, 490 (Urteil vom 30.04.2014, 2 U 126/13)

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