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ZNER 2011, 327
OLG Hamm 
12. Richtiger Netzverknüpfungspunkt nach dem EEG 2009 (Urteil vom 03.05.2011, I-21 U 94/10)

EEG-Anlagen sind grundsätzlich an den Verknüpfungspunkt anzuschließen, der im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und der die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist.

OLG Hamm, ZNER 2011, 327-328 (Urteil vom 03.05.2011, I-21 U 94/10)

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