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ZNER 2011, 651
LG Duisburg 
12. Erdschlusskompensation als Netzausbau nach EEG 2004 (Urteil vom 15.08.2011, 2 O 461/10)

Die Zurverfügungstellung und der Ausbau einer im Netz vorhandenen Erdschluss-Kompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussleitung einer EE-Anlage an das Netz ist eine Maßnahme des Netzausbaus, für die der Netzbetreiber gemäß § 13 Abs. 2 EEG 2004 kostenpflichtig ist.

LG Duisburg, ZNER 2011, 651-652 (Urteil vom 15.08.2011, 2 O 461/10)

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