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ZNER 2015, 367
OLG Düsseldorf 
10. Zu den Anforderungen an die Umwidmung einer Leitung, die als Netzbestandteil errichtet wurde, zur Direktleitung [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 30.04.2015, VI-5 Kart 9/14 (V))

Soll eine als Netzbestandteil errichtete Leitung nachträglich zur Direktleitung umgewidmet werden, bedarf es hierfür einer schuldrechtlichen Ausschließlichkeitsvereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Nutzer dieser Leitung, durch welche der Netzbetreiber die bislang zu seinem Versorgungsnetz gehörende und in seinem Eigentum stehende Leitung für Dritte und damit auch für Behörden erkennbar dauerhaft „aus dem Netzverbund entlässt“.…

OLG Düsseldorf, ZNER 2015, 367 (Beschluss vom 30.04.2015, VI-5 Kart 9/14 (V))

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