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ZNER 2015, 561
OLG Düsseldorf 
10. § 6a Abs. 1 Nr. 2 GasNEV (Preisindizes) ist rechtmäßig. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 ARegV erfasst nicht „weitergereichte“ Personalzusatzkosten (Beschluss vom 23.09.2015, VI-3 Kart 113/13 (V))

Ein gegen die Festlegung von Erlösobergrenzen gerichteter Beschwerdeantrag, mit dem die Neubescheidung unter nur teilweiser Aufhebung des angegriffenen Beschlusses begehrt wird, ist unzulässig. Eine Teilbarkeit des Verfügungssatzes im Hinblick auf die bereits zuerkannten Beträge ist nicht möglich. Diese können nicht als Teil oder Sockel des Ergebnisses der Regulierungsformel selbständig bestehen bleiben.…

OLG Düsseldorf, ZNER 2015, 561-568 (Beschluss vom 23.09.2015, VI-3 Kart 113/13 (V))

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