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ZNER 2010, 516
OVG Nordrhein-Westfalen 
10. Baugenehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen (Beschluss vom 20.09.2010, 7 B 985/10)

Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf diese der Baugenehmigung.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2010, 516-518 (Beschluss vom 20.09.2010, 7 B 985/10)

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