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ZNER 2014, 449
BGH 
1. Zum Aufgreifermessen der BNetzA nach § 65 Abs. 2 EnWG, zur Übertragung gemischt genutzter Leitungen (Stromnetz Homberg) (Beschluss vom 03.06.2014, EnVR 10/13)

a) Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG aF ist der bisherige Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen.

BGH, ZNER 2014, 449-455 (Beschluss vom 03.06.2014, EnVR 10/13)

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