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ZNER 2012, 262
BGH 
1. Rückforderungsanspruch des Kunden bei unwirksamer Preisanpassungsklausel auf drei Jahre beschränkt (Urteil vom 14.03.2012, VIII ZR 113/11)

Der Rückforderungsanspruch eines Gaskunden gegen seinen Versorger im Falle einer unwirksamen Preisänderungsklausel muss innerhalb von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet werden. Das ergibt sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.

BGH, ZNER 2012, 262-265 (Urteil vom 14.03.2012, VIII ZR 113/11)

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