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ZNER 2015, 340
BGH 
1. Pflicht zur Datenherausgabe im Rahmen der Konzessionsvergabe (Urteil vom 14.04.2015, EnZR 11/14)

Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.

BGH, ZNER 2015, 340-342 (Urteil vom 14.04.2015, EnZR 11/14)

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