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ZNER 2011, 620
BGH 
1. Der BGH hat die Frage geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Normsonderkundenvertrag ein wirksames Preisänderungsrecht angenommen werden kann (Beschluss vom 07.09.2011, VIII ZR 25/11)

Bei einem Normsonderkundenvertrag über Gasversorgung kann ein Preisänderungsrecht nicht aus der ergänzenden Auslegung des Versorgungsvertrages hergeleitet werden.

BGH, ZNER 2011, 620-621 (Beschluss vom 07.09.2011, VIII ZR 25/11)

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