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ZLR 2017, 505
Loosen 
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 27.04.2017, C 672/15

„Die Stadtpolizei Zürich gibt Entwarnung: In den Fließgewässern der Stadt Zürich besteht garantiert keine Gefahr durch Haifische. Trotzdem ist das Schwimmen zwischen Quaibrücke und dem Flussbad Oberen Letten gefährlich und deshalb verboten.“ So oder so ähnlich warnen seit 2014 die Polizei und die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft Schwimmer und Bootsführer mit Haifisch-Schildern vor Gefahren in Flüssen der Schweiz. …

Loosen, ZLR 2017, 505-510

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