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ZLR 2017, 648
v. Jagow 
Anmerkung zu VGH München, Beschluss vom 11.07.2017, 20 BV 15.2010, 20 BV 15.2073

Ausgangspunkt des Vorlagebeschlusses des BayVGH sind unterschiedliche Tabakerzeugnisse, bei denen nach Auffassung des vorlegenden Gericht unklar ist, ob sie unter den Begriff „Tabak zum oralen Gebrauch“ im Sinne von Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakproduktrichtlinie) fallen. Das Inverkehrbringen derartiger Tabakerzeugnisse ist bereits seit Umsetzung der Richtlinie 92/41/EWG in Deutschland und im größten Teil der EU verboten. …

v. Jagow, ZLR 2017, 648-652

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