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ZLR 2024, 210
Dempfle 
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 23.11.2023, C-354/22

Mit dieser Frage hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 23.11.2023, C 354/22 auseinandergesetzt. Anlass war ein Streit um die Zulässigkeit der Verwendung der Angabe “Weingut” und “Gutsabfüllung” auf dem Etikett einer Weinflasche.

Dempfle, ZLR 2024, 210-215

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