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ZLR 2018, 85
Wehlau 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 05.10.2017, I ZR 117/16

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes schafft Klarheit hinsichtlich der Anwendung des Tatbestandsmerkmals „Dienste der Informationsgesellschaft“ und ist daher über den Bereich des Tabakrechts hinaus von Bedeutung (1.). Zugleich enthält das Urteil aber auch wichtige Hinweise zur Auslegung des Verbots von Werbung für Tabakerzeugnisse mit qualitativen Zielen, das seit dem 4. …

Wehlau, ZLR 2018, 85-89

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