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ZLR 2020, 655
Holle 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 25.06.2020, I ZR 162/16

Die Entscheidung des BGH bildet den Schlussakt eines nunmehr im siebten Jahr befindlichen Verfahrens, in dem die Parteien zuletzt noch über die rechtliche Zulässigkeit der Angabe “B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis” bei einem als “Doppelherz® aktiv Gingko + B-Vitamine + Cholin” in Verkehr gebrachten Nahrungsergänzungsmittel stritten.

Holle, ZLR 2020, 655-663

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