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ZLR 2020, 414
VG Freiburg 
4. Verwaltungsgericht Freiburg – “ohne künstliche Farbstoffe” (Urteil vom 10.12.2019, 8 K 6149/18)

Die Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts, das ausschließlich mit Hilfe pflanzlicher Stoffe gefärbt wird, mit “ohne künstliche Farbstoffe” verstößt nicht gegen das Irreführungsverbot der Lebensmittelinformationsverordnung, auch wenn normativ keine Unterscheidung zwischen “künstlichen” und “nicht-künstlichen” Farbstoffen getroffen wird.

VG Freiburg, ZLR 2020, 414-430 (Urteil vom 10.12.2019, 8 K 6149/18)

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