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ZLR 2025, 412
OLG Stuttgart 
4. Oberlandesgericht Stuttgart – “High Protein Grießpudding” (Urteil vom 30.01.2025, 2 U 145/23)

Die wiederholte Angabe “40 G PROTEIN”, die sich auf den gesamten Inhalt des angepriesenen Produktes bezieht, verstößt gegen Art. 30 Abs. 3 LMIV, da sie von der Erlaubnis nach Art. 30 Abs. 3 LMIV nicht gedeckt ist.

OLG Stuttgart, ZLR 2025, 412-429 (Urteil vom 30.01.2025, 2 U 145/23)

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