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ZLR 2019, 124
BGH 
4. Bundesgerichtshof – “Deutscher Balsamico” (Beschluss vom 12.04.2018, I ZR 253/16)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 der Kommission vom 3. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Aceto Balsamico di Modena [g.g.A.], ABl. Nr. L 175 vom 4. Juli 2009, S. 7) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

BGH, ZLR 2019, 124-152 (Beschluss vom 12.04.2018, I ZR 253/16)

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