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ZLR 2020, 58
BVerwG 
3. Bundesverwaltungsgericht – “Zugang zu Produktinformationen” (Urteil vom 29.08.2019, 7 C 29.17)

Der Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG ist ein “Jedermannsrecht” und hängt nicht von der Verbrauchereigenschaft ab.

BVerwG, ZLR 2020, 58-78 (Urteil vom 29.08.2019, 7 C 29.17)

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