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ZLR 2025, 391
Hanseatisches OLG Hamburg 
2. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – “High Protein Pudding” (Beschluss vom 30.07.2024, 3 U 82/23)

Es ist gemäß Art. 30 Abs. 3 LMIV unzulässig, auf der Deckelfolie und dem Seitenetikett eines Puddings neben der nach Art. 8 Abs. 1 HCVO zulässigen Angabe “HIGH PROTEIN” die Angabe “20g PROTEINGEHALT PRO 200G BECHER” zu verwenden.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZLR 2025, 391-399 (Beschluss vom 30.07.2024, 3 U 82/23)

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