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RdF 2014, 277
Dörfler/Waßmuth 
Neues aus Karlsruhe – Zu den Aufklärungspflichten der Banken über ihr Vergütungsinteresse

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 3.6.2014 (XI ZR 147/12) erstmals die Frage zu entscheiden, ob eine beratende Bank auch unter dem Gesichtspunkt eines Interessenkonflikts den Empfang von Innenprovisionen ihrem Kunden offenlegen muss. Der nachfolgende Artikel untersucht ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Aufklärung über Rückvergütungen, Margen und Innenprovisionen die Folgen für die Beratungspraxis von Banken, …

Dörfler/Waßmuth, RdF 2014, 277-284

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