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ZFWG 2022, 94
LG München I 
Wettbewerbswidrige Werbung eines staatlichen Lotterieveranstalters via Youtube und Facebook (Urteil vom 13.08.2021, 33 O 16380/18)

Werbemaßnahmen eines staatlichen Lotterieveranstalters (hier: Werbefilme auf Youtube-Kanal und Glücksspielhoroskop auf Facebook-Seite) können im Einzelfall gegen § 5 Abs. 1 GlüStV 2012 verstoßen, wonach Art und Umfang der Werbung für öffentliches Glücksspiel an den Zielen des § 1 GlüStV 2012 auszurichten ist.

LG München I, ZfWG 2022, 94-101 (Urteil vom 13.08.2021, 33 O 16380/18)

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