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ZFWG 2016, 148
OVG Saarland 
Verwaltungsgebühr für die Untersagung unerlaubter Glücksspielvermittlung (Urteil vom 13.01.2016, 1 A 367/14)

Die Untersagung von unerlaubter Vermittlung von Glücksspielen ist für den Adressaten der Regelung mit keinem Nutzen verbunden. Daher darf bei der Bemessung des Gebührenrahmens für diese Amtshandlung im Allgemeinen Gebührenverzeichnis (Nr. 525/1.3.2) nach § 6 Abs. 3 SGebG und bei der Bemessung der konkreten Verwaltungsgebühr nach § 7 Abs. 1 SGebG allein der Verwaltungsaufwand als Bemessungskriterium herangezogen werden.…

OVG Saarland, ZfWG 2016, 148-153 (Urteil vom 13.01.2016, 1 A 367/14)

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