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ZFWG 2016, 283
VGH Hessen 
Verbindliche Entscheidung über Sportwettkonzessionsvergabe durch Glücksspielkollegium ist verfassungswidrig (Beschluss vom 05.11.2015, 8 B 1015/15)

Die im Glücksspielstaatsvertrag erfolgte Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen an ein aus 16 Vertretern der Länder bestehendes Glücksspielkollegium ist mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar.

VGH Hessen, ZfWG 2016, 283 (Beschluss vom 05.11.2015, 8 B 1015/15)

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