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ZFWG 2024, 390
OVG Sachsen-Anhalt 
Untersagung des Streamens der Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen ist rechtmäßig (Beschluss vom 11.07.2024, 3 M 105/24)

Das Streamen der Teilnahme an in Deutschland unerlaubtem Glücksspiel ist nicht lediglich unterhaltend, sondern geeignet, ein Interesse an den gezeigten Glücksspiel-Angeboten zu wecken.

OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2024, 390-401 (Beschluss vom 11.07.2024, 3 M 105/24)

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