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ZFWG 2019, 325
OVG Nordrhein-Westfalen 
Regelmäßige Sperrzeitverstöße führen zur Unzuverlässigkeit des Spielhallenbetreibers (Beschluss vom 27.06.2018, 4 B 534/18)

Eine Spielhallenerlaubnis darf nach nordrhein-westfälischem Landesrecht nur erteilt werden, wenn die Zuverlässigkeit des Spielhallenbetreibers feststeht. Gewichtige Zweifel an der Zuverlässigkeit stehen der Erlaubniserteilung entgegen.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2019, 325 (Beschluss vom 27.06.2018, 4 B 534/18)

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