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ZFWG 2018, 553
OVG Rheinland-Pfalz 
Rechtmäßiger Widerruf einer Sperrzeitverkürzung für eine Spielhalle (Urteil vom 23.08.2018, 6 A 11730/17)

Der Widerruf einer mit Widerrufsvorbehalt genehmigten Sperrzeitverkürzung gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwVfG aufgrund einer Änderung der Rechtslage (hier: Änderung der Vorschriften über die Sperrzeit von Spielhallen infolge der Ersetzung der §§ 19, 20 GastVO durch § 11d LGlüG) ist nicht im Hinblick auf § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwVfG ausgeschlossen.

OVG Rheinland-Pfalz, ZfWG 2018, 553-563 (Urteil vom 23.08.2018, 6 A 11730/17)

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