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ZFWG 2015, 457
VerfGH Bayern 
Popularklagen gegen einzelne Vorschriften des GlüStV teilweise begründet (Sonstiges vom 25.09.2015, Vf. 9-VII-13 Vf. 4-VII-14 Vf. 10-VII-14)

Rechtsnormen, die von einer Gemeinschaftseinrichtung der Bundesländer erlassen und nicht in bayerisches Landesrecht transformiert worden sind, können nicht mit der Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV angegriffen werden.

VerfGH Bayern, ZfWG 2015, 457 (Sonstiges vom 25.09.2015, Vf. 9-VII-13 Vf. 4-VII-14 Vf. 10-VII-14)

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