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ZFWG 2023, 65
OVG Nordrhein-Westfalen 
Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen sowie öffentliche Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Beschluss vom 27.09.2022, 4 B 654/22)

Die Mindestabstandsregelungen des § 13 Abs. 13 Satz 2, Abs. 15 Satz 2 AG GlüStV NRW für Wettvermittlungsstellen sind insbesondere auch mit Blick auf die für Bestandsspielhallen geltende Übergangsreglung in § 18 Abs. 1 AG GlüStV NRW kohärent und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2023, 65-67 (Beschluss vom 27.09.2022, 4 B 654/22)

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