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ZFWG 2024, 295
VG Münster 
Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen zu Minderjährigeneinrichtungen ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Urteil vom 07.11.2023, 9 K 2936/22)

13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW bzw. § 13 Abs. 15 Satz 2 AG GlüStV NRW sind auf Wettvermittlungsstellen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Normen bereits existierten, anwendbar; ihrer Anwendbarkeit steht kein formeller Bestandsschutz entgegen.

VG Münster, ZfWG 2024, 295-296 (Urteil vom 07.11.2023, 9 K 2936/22)

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