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ZFWG 2016, 229
VGH Baden-Württemberg 
Kommunale Vergnügungssteuersatzung zur Besteuerung von Wettbüros ist unwirksam (Urteil vom 28.01.2016, 2 S 1019/15)

Die Kompetenz zum Erlass einer Aufwandsteuer im Sinne von § 9 Abs. 4 KAG setzt als unverzichtbares Merkmal das Bestehen eines entgeltlichen Aufwands voraus, weil Anknüpfungspunkt einer solchen Steuer ein privater Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands ist, für den finanzielle Mittel verwendet werden.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2016, 229-236 (Urteil vom 28.01.2016, 2 S 1019/15)

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