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ZFWG 2023, 466
OVG Nordrhein-Westfalen 
Keine Baugenehmigung für Werbeanlage an Spielhalle bei Verstoß gegen glücksspielrechtliches Bezeichnungsgebot (Beschluss vom 17.08.2022, 10 A 2839/21)

Die Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung einer Werbeanlage an einer Spielhalle ist zu versagen, wenn die Werbeanlage den Anforderungen des § 16 Abs. 8 AG GlüStV NRW widerspricht, wonach als Bezeichnung des Unternehmens im Sinne des § 16 Abs. 1 AG GlüStV NRW nur der Schriftzug „Spielhalle“ zulässig ist.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2023, 466 (Beschluss vom 17.08.2022, 10 A 2839/21)

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