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ZFWG 2022, 111
OVG Bremen 
Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit Blick auf die Neuregelungen des GlüStV 2021 (Beschluss vom 30.06.2021, 1 LA 299/20)

Die Annahme einer die Zulassung der Berufung rechtfertigenden grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache scheidet aus, wenn die Klägerin die grundsätzliche Bedeutung der von ihr aufgeworfenen Rechtsfrage unter Bezugnahme auf eine künftige Rechtslage begründet.

OVG Bremen, ZfWG 2022, 111 (Beschluss vom 30.06.2021, 1 LA 299/20)

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