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ZFWG 2006, 41
VGH Hessen 
HESS. VERWALTUNGSGERICHTSHOF: „Fun Games“ mit Ausgabe von Weiterspielmarken (Token) sind verbotene Geldspielgeräte

Hessischer Verwaltungsgerichtshof II. Senat, Beschluss vom 23. März 2005, AZ: II TG 175/05.

ZfWG 2006, S. 41

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