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ZFWG 2017, 74
FG Münster 
Gewinne aus Turnierpokerveranstaltungen und „Cash Games“ können steuerpflichtig sein (Urteil vom 18.07.2016)

Gewinne aus einer gewerblichen Tätigkeit als Kartenspieler bei Turnierpokerveranstaltungen und als Spieler bei „Cash Games“ (u. a. „Black Jack“) in Spielcasinos können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG einkommens- und gewerbesteuerpflichtig sein.

FG Münster, ZfWG 2017, 74-80 (Urteil vom 18.07.2016)

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